Allgemeine Geschäftsbedingungen
von
Etgeton & Netzewitz GbR
Am Hasenbrink 19
49811 Lingen
im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden geschlossen werden. Sofern folgend die Bezeichnung Auftragnehmer benutzt wird, bezieht sich dies auf die Etgeton & Netzewitz GbR. Sie gelten auch ohne ausdrücklichen Hinweis bei zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und dem Kunden. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich durch den Auftragnehmer genehmigt wurden.
1.2 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden unter anderem Leistungen für die Websiteerstellung und -entwicklung, SEO-Optimierung, SEA-Kampagnen, Copywriting an. Der genaue Leistungsumfang liegt in der Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden.
1.3 Der Auftragnehmer ist befugt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.4 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Privatpersonen bzw. Verbrauchern.
1.5 Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der das jeweilige Projekt begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.
§ 2 Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Sofern der Kunde dem Auftragnehmer Texte, Bilder oder andere Inhalte zur Verfügung stellt, obliegt es ihm sicherzustellen, dass diese Inhalte keine Rechte Dritter (wie z.B. Urheberrechte) verletzen oder gegen andere gesetzliche Bestimmungen verstoßen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Auftragnehmer aus rechtlichen Gründen nicht befugt ist, dem Kunden rechtliche Beratung anzubieten. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (wie Layouts, Grafiken, Texte usw.) auf ihre Konformität mit geltendem Recht zu überprüfen. Der Auftragnehmer wird insbesondere keine Markenrecherchen oder andere Untersuchungen im Hinblick auf die vom Kunden bereitgestellten Werke durchführen. Sofern der Kunde spezifische Anweisungen hinsichtlich des herzustellenden Werks gibt, liegt die Haftung hierfür beim Kunden selbst
2.2 Der Kunde ist für die Beschaffung des Contents zur Gestaltung der Webseite (z.B. Grafiken, Videos, Bilder) selbst verantwortlich und stellt diese dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann der Auftragnehmer nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen. Kosten für ggf. anfallendes Bildmaterial und Zeitaufwand für deren Suche werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
2.3 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Rechtstexte für das Impressum, Bilder etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
2.4 Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Verantwortung gegenüber dem Kunden für Verzögerungen und Verspätungen in der Projektumsetzung, die aufgrund verzögerter (notwendiger) Mitarbeit oder Unterstützung seitens des Kunden auftreten.
§ 3 Websiteerstellung
3.1 Sofern keine anderslautenden individuellen Vereinbarungen getroffen wurden, wird die Website-Entwicklung auf Grundlage agiler Methoden durchgeführt. Eine SEO-Optimierung wird nur dann erbracht, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
3.2 Website-Erstellungsverträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden haben in der Regel zum Gegenstand die Entwicklung neuer Websites oder die Erweiterung bestehender Websites, wie beispielsweise die Integration neuer Schnittstellen oder die Programmierung neuer Online-Anwendungen. Dabei werden die technischen und gestalterischen Vorgaben des Kunden berücksichtigt. Die zwischen den Parteien abgeschlossenen Website-Erstellungsverträge gelten als Werkverträge im Sinne der §§ 631 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
3.3 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (wie beispielsweise Statistik-Tools) oder Zertifikaten (zum Beispiel SSL/TLS-Zertifikate) sowie die Bereitstellung von Entwicklungs-, Anwendungs- oder anderen Dokumentationen werden von Seiten des Auftragnehmers nur erbracht, wenn dies ausdrücklich im individuellen Vertrag vereinbart wurde.
3.4 Die im Detail festgelegten Leistungen ergeben sich aus dem individuell zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag. In diesem Zusammenhang reicht der Kunde zunächst eine Anfrage bei dem Auftragnehmer ein, in der er möglichst präzise die gewünschten Inhalte für die Webseite beschreibt (einschließlich gestalterischer Elemente wie Bilder, Layouts, Logos usw., die vom Kunden festgelegt und bereitgestellt werden müssen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung an den Auftragnehmer, ein Angebot abzugeben.
Der Auftragnehmer wird die vom Kunden in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen sorgfältig prüfen, insbesondere hinsichtlich Vollständigkeit, Angemessenheit, Klarheit, Umsetzbarkeit und Konsistenz. Auf Grundlage der aus der Kundenanfrage resultierenden Anforderungen wird der Auftragnehmer ein Angebot erstellen. Ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt.
3.5 Der Kunde hat die Möglichkeit, jederzeit auf die Entwicklungsseite zuzugreifen und Kundenwünsche vorzubringen, sofern sie im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs liegen. Solche Anpassungen werden Teil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in schriftlicher Form (beispielsweise per E-Mail, Fax oder ähnlichem) zustimmen. Ansonsten ist der Auftragnehmer lediglich dazu verpflichtet, die im Vertrag aufgeführten Funktionen/Positionen herzustellen oder die vereinbarten Dienstleistungen (zum Beispiel Wartung) zu erbringen. Leistungen, die darüber hinausgehen, müssen separat vereinbart und vergütet werden.
3.6 Das Angebot des Auftragnehmers enthält in der Regel eine "Referenzseite" oder einen "Online-Gestaltungsvorschlag", deren Format und Inhalte nach eigenem Ermessen des Auftragnehmers ausgewählt werden. Es besteht kein Anspruch darauf, bestimmte gestalterische Elemente oder Funktionen zu fordern. Falls keine Einigung auf Grundlage der "Referenzseite" oder des "Online-Gestaltungsvorschlags" erzielt werden kann, kommt kein Vertrag zustande. In diesem Fall hat der potenzielle Kunde keinen Anspruch auf die Herausgabe der "Referenzseite" oder des "Online-Gestaltungsvorschlags" oder der dazugehörigen Quellcodes oder Kopien. Eventuell vorhandene Kopien beim Kunden müssen gelöscht oder an den Auftragnehmer zurückgegeben werden.
3.7 Nach Fertigstellung der Website wird der Auftragnehmer den Kunden dazu auffordern, die Website abzunehmen.
3.8 Die Festlegung der Vergütung für die Website-Erstellung erfolgt im Rahmen einer individuellen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Andernfalls gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3.9 Für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist die Voraussetzung, dass der Kunde vor Beginn des Auftrags sämtliche notwendigen Daten für die Projektausführung in geeigneter Form zur Verfügung stellt, darunter Texte, Vorlagen, Grafiken usw. Falls der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, dem Kunden den dadurch entstandenen Zeitaufwand in Rechnung zu stellen.
3.10 Wenn der Kunde für die neue Website Hosting-Dienstleistungen von einem Drittanbieter in Anspruch nimmt, trägt der Auftragnehmer keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Website.
§ 4 Wartung von Webseiten
4.1 Nach Abschluss der Website und/oder einzelner Website-Teile kann der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen für die Website anbieten. Dies schließt auch die Möglichkeit ein, Wartungsdienste für Websites von Dritten bereitzustellen. Es besteht jedoch weder eine Verpflichtung für den Auftragnehmer, ein solches Angebot anzubieten, noch ist der Kunde verpflichtet, zusätzliche Dienstleistungen des Auftragnehmers in Anspruch zu nehmen. Vereinbarungen bezüglich solcher Leistungen werden ausschließlich in individuellen Vereinbarungen getroffen.
4.2 Die Wartungsverträge umfassen die Behebung von Funktionsstörungen sowie die gelegentliche Aktualisierung der Webseite, um sie mit den aktuellen Versionen gängiger Webbrowser kompatibel zu halten. Weitere Einzelheiten, wie beispielsweise regelmäßige Wartungsarbeiten, können nach Bedarf in individuellen Verträgen festgelegt werden.
4.3 Die Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen des Auftragnehmers kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen seitens des Kunden beeinträchtigt werden. Falls die Kompatibilität nicht gewährleistet ist, obliegt es dem Kunden, diese eigenständig herzustellen (beispielsweise durch entsprechende Updates) oder den Auftragnehmer separat mit der Herstellung der Kompatibilität zu beauftragen.
4.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen seitens des Kunden verursacht wurden oder auf anderen Fehlern beruhen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers fallen. Dies hat keine Auswirkungen auf die Bestimmungen in Bezug auf "Haftung und Freistellung".
4.5 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Der Auftragnehmer schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.
§ 5 Webhosting und Domain
5.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden, insbesondere als zusätzliche Option im Rahmen der Website-Erstellung, auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. Der genaue Umfang dieser Leistungen, einschließlich der Domainregistrierung wird in individuellen Vereinbarungen zwischen den Parteien festgelegt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte in jeglicher Form im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Hosting-Dienstleistungen einzubeziehen.Der Auftragnehmer selber bietet kein eigenes Hosting an, sondern beansprucht dabei Dienstleistungen anderer.
5.2 Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, obliegt es dem Auftragnehmer, im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten zu übernehmen. In der Regel erhält der Kunde keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hosting-Systems.
5.3 Der Kunde hat die Verpflichtung, Passwörter und andere Zugangsdaten, sofern sie ihm von dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wurden, nicht an Dritte weiterzugeben und in regelmäßigen Abständen zu ändern. Der Kunde ist eigenverantwortlich für etwaigen Missbrauch durch Dritte verantwortlich, sofern er diesen Missbrauch zu vertreten hat.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er den Auftragnehmer oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.
5.5 Wenn der Kunde Domainregistrierungsleistungen von dem Auftragnehmer in Anspruch nimmt, gelten zusätzliche Bestimmungen wie folgt: Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der entsprechenden Domainvergabestelle oder dem jeweiligen Registrar zustande. Der Auftragnehmer agiert im Verhältnis zwischen dem Kunden und der Vergabestelle lediglich als Vermittler und hat keinen eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain. Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, sicherzustellen, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Es erfolgt keine verpflichtende Überprüfung der Domain seitens des Auftragnehmers. Für die Registrierung von Domains gelten zusätzlich die spezifischen Bedingungen der jeweiligen Domain-Vergabestellen. Im Falle einer geplanten Registrierung wird der Auftragnehmer den Kunden auf mögliche Besonderheiten hinweisen.
§ 6 SEO-Optimierung und SEA-Kampagnen, Werbeanzeigen
6.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden verschiedene Dienstleistungen im Bereich des SEO-Marketings an. Im Rahmen dieser Leistungen verpflichtet sich der Auftragnehmer ausschließlich zur Durchführung von Maßnahmen, die aufgrund seiner eigenen Erfahrung das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder die auf ausdrückliche Anweisung des Kunden erfolgen. Diese Dienstleistungen fallen unter die Bestimmungen der § 611 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).Ein konkretes Ergebnis, wie zum Beispiel ein bestimmtes Ranking in den Suchergebnissen von Google, wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen nur dann zugesichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden zusätzlich Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen dieser Leistungen verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, dem Kunden Vorschläge für wirkungsvolle Keywords zu unterbreiten und nach der Freigabe des Kunden die Umsetzung der Maßnahmen (Schaltung von Werbeanzeigen) vorzunehmen. Diese Dienstleistungen fallen unter die Bestimmungen der §§ 611 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).Ein spezifisches Ergebnis, wie beispielsweise bestimmte Verkaufszahlen, wird im Rahmen der SEA-Dienstleistungen nicht automatisch garantiert, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesagt. Neben dem Anspruch auf Vergütung für die Dienstleistung hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Ersatz der Ausgaben in Bezug auf kostenpflichtige Anzeigen gegenüber dem Kunden.Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der verwendeten Keywords zu überprüfen. Er unterbreitet lediglich Vorschläge für die Buchung von Keywords. Die rechtliche Überprüfung, insbesondere in Bezug auf die Markenrechte Dritter, und die Freigabe der Keywords obliegen dem Kunden vor der Durchführung der Kampagne.
6.3 Bezahlte Werbeanzeigen
Werbebudget und Zahlungsbedingungen: Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Finanzierung des Werbebudgets, das für bezahlte Werbeanzeigen auf Social Media Plattformen und Google verwendet wird. Unsere Dienstleistung umfasst die Planung, Einrichtung und Optimierung dieser Werbeanzeigen, jedoch nicht die Deckung der damit verbundenen Werbekosten. Die Dienstleistung beginnt erst nach vollständigem Eingang der vereinbarten Vergütung für die Dienstleistung sowie der Bestätigung des vom Auftraggeber bereitgestellten Werbebudgets auf den jeweiligen Plattformen oder einem von uns verwalteten Konto.Keine Garantie: Während wir uns verpflichten, unsere Expertise und bewährten Methoden einzusetzen, um die Performance der bezahlten Werbeanzeigen zu optimieren, können wir keine spezifischen Ergebnisse oder eine bestimmte Erfolgsquote garantieren. Die Wirkung von Werbekampagnen kann durch zahlreiche externe Faktoren beeinflusst werden, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Marktveränderungen, Plattform-Algorithmen und Zielgruppenverhalten. Leistungserbringung: Die Erbringung unserer Dienstleistung setzt voraus, dass alle vereinbarten Zahlungen für unsere Dienstleistungen sowie das erforderliche Werbebudget rechtzeitig vor Beginn der Kampagne zur Verfügung stehen. Verzögerungen im Zahlungseingang können zu einer entsprechenden Verzögerung bei der Kampagnenaktivierung führen. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, für eine fristgerechte und vollständige Zahlung zu sorgen, um eine reibungslose Durchführung der Kampagnen zu gewährleisten.
§ 7 Erstellung von Fotos oder Videos
7.1 Der Auftragnehmer kann, wenn vertraglich vereinbart, Fotos oder Videos zum Zwecke der Websiteerstellung anfertigen. Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Beide Vertragsparteien erkennen an, dass die Erstellung von Videos und Fotografien eine kreative Tätigkeit darstellt, die eine hohe künstlerische Freiheit erfordert. Infolgedessen verpflichtet sich der Auftragnehmer ausschließlich zur Erstellung eines Werks, das seinen eigenen Erfahrungen und Einschätzungen entspricht und den Vorstellungen des Kunden gerecht wird. Beanstandungen in Bezug auf die künstlerische Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
7.2 Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, hat der Kunde das Recht auf zwei Korrekturschleifen. Reklamationen in Bezug auf die künstlerische Gestaltung sind grundsätzlich nicht zulässig. Falls der Kunde zusätzliche Änderungen wünscht, trägt er die entstehenden Mehrkosten.
7.3 Falls der Kunde Personen zur Verfügung stellt (wie zum Beispiel seine Mitarbeiter oder professionelle Models) für die Erstellung der Videos oder Fotografien, obliegt es allein dem Kunden sicherzustellen, dass die betreffenden Personen der Verwendung der Aufnahmen zugestimmt haben. Der Kunde ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung von DSGVO-konformen Einverständniserklärungen von Mitarbeitern verantwortlich.
7.4 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
7.5 Sofern nicht anders vereinbart, kann der Auftragnehmer verlangen, dass auf den erstellten Werken an einer angemessenen Stelle ein geeigneter Urheberrechtsvermerk platziert wird.
§ 8 Preise und Vergütung
8.1 Die Vergütung für Websiteerstellung, SEO-Optimierung, SEA-Kampagnen, Fotos, Videos, Copywriting oder sonstigen Aufträge werden Individualvertraglich zwischen den Parteien geregelt und richten sich grundsätzlich nach dem Angebot.
8.2 Nachdem das Projekt abgeschlossen ist, berechnet der Auftragnehmer für weitere technische Änderungswünsche einen Stundensatz von 110,00 € netto.
§ 9 Eigentumsrechte
9.1 Eigentumsrechte für erbrachte Leistungen und Konzepten werden nicht auf den Kunden des Auftragnehmers übertragen. Stattdessen erhält dieser die Nutzungsrechte.
9.2 Nach vollendeter Leistung und vollständiger Zahlung erhält der Kunde die Nutzungssrechte.
9.3 Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist nicht zulässig. Ausgenommen, durch den Auftragnehmer wurde eine ausdrückliche Genehmigung erteilt.
§ 10 Vertragslaufzeit bei Verträgen
10.1 Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht schriftlich zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um die zuvor vereinbarte Laufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam.
§ 11 Haftung und Mängel
11.1Geringfügige Mängel führen nicht zu Mängelansprüchen. Die Art der Nacherfüllung liegt im Ermessen des Auftragnehmers. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr. Diese Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Auftragnehmer beruhen. Die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Anderweitige gesetzliche Mängelgewährleistungen bleiben unberührt.
11.2 Der Auftragnehmer ist stets bemüht, erstellte Webseiten und sämtliche auf ihr bereitgestellten Informationen, Texte und Inhalte in Übereinstimmung mit geltendem Recht zu gestalten und zu pflegen. Dennoch übernehmen wir keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung oder Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Konformität der auf der Website bereitgestellten Informationen, insbesondere im Hinblick auf rechtliche Texte, Dokumente, und deren Anwendbarkeit auf individuelle Fälle.
§ 12 Vorschussanspruch
12.1 Wenn Projekte im Vorfeld finanzielle Aufwendungen erfordern, kann der Auftragnehmer vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Die Höhe dieser Vorauszahlung wird auf Grundlage der individuellen Kosten festgelegt, die im Rahmen des jeweiligen Projekts anfallen.
§ 13 Angebote
13.1 Angebote vom Auftragnehmer sind ab Angebotserstellung 14 Tage gültig. Danach verfällt der Anspruch auf die darin enthaltenen Preise.
§ 14 Erwähnungsanpruch
14.1 Dem Auftragnehmer ist es Grundsätzlich gestattet, sich als Urheber auf erstellen Projekten ohne Genehmigung des Kunden auszuweisen. Dies gilt für Foto, Video, Web- und Printmedien.
§ 15 Schlussbestimmungen
15.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die Übrigen wirksam.
15.2 Die zwischen dem Auftragnehmer und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei das UN-Kaufrecht ausgeschlossen ist.
15.3 Der Gerichtsstand zwischen Kunden und dem Auftragnehmer ist der des Auftragnehmers.
15.4 Der Auftragnehmer ist befugt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. aufgrund von Änderungen in der Rechtsprechung, der Gesetzgebung, Marktbedingungen oder der Unternehmensstrategie) zu modifizieren, unter Beachtung einer angemessenen Frist. Bestehende Kunden werden spätestens zwei Wochen vor dem Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail darüber benachrichtigt. Wenn der bestehende Kunde innerhalb der in der Mitteilung über die Änderungen festgelegten Frist keinen Widerspruch einlegt, gilt seine Zustimmung zu den Änderungen als erteilt. Bei Widerspruch behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen fristlos zu kündigen. Die Benachrichtigung über die geplante Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird die Frist und die Konsequenzen eines Widerspruchs oder dessen Unterlassens erläutern.